Ordnungsgemäße Kassenführung: Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2016

In allen Branchen, in denen in größerem Umfang Bargeschäfte getätigt werden (Gastronomie, Einzelhandel, etc.), kommt der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung besondere Bedeutung zu. Nicht selten aber wird die Kassenführung in der Praxis als zeitraubende Formalie gesehen. Allerdings ist unsere Erfahrung, dass sich die Betriebsprüfer bei bargeldintensiven Betrieben regelrecht auf die Kassenaufzeichnungen stürzen.

Steuervorteile insbesondere für Start-ups durch erweiterte Verlustverrechnung

Am 14. September 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Erweiterung der steuerlichen Verlustverrechnung beschlossen. Danach sollen entstandene Verluste unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerlich abziehbar bleiben, obwohl neue Anteilseigner einsteigen. Die Neuregelung soll bereits für das Veranlagungsjahr 2016 gelten.