Unsere Arbeitsrechtsspezialisten konzentrieren sich auf die Beratung von Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Arbeitgebern sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht.
Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere
- Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen,
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen,
- Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Privatisierungen,
- Ausgestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
- Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts,
- Anstellungsverträge mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern,
- Beratung von Organmitgliedern (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) zu Fragen der persönlichen Haftung,
- Betriebsübernahmen oder Betriebsstilllegung.