Schwerpunkt

Arbeitsrecht

Unsere Arbeitsrechtsspezialisten konzentrieren sich auf die Beratung von Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Arbeitgebern sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht.

Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere

  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen,
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen,
  • Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Privatisierungen,
  • Ausgestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
  • Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts,
  • Anstellungsverträge mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern,
  • Beratung von Organmitgliedern (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) zu Fragen der persönlichen Haftung,
  • Betriebsübernahmen oder Betriebsstilllegung.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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