In der Praxis hängen an dieser Unterscheidung massive Konsequenzen. So beträgt die Gewährleistung im Kaufrecht bei einem Mangel regelmäßig 2 Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie bei Mängeln 5 Jahre.
Freibetrag für Betriebsveranstaltungen ab 2015 gilt nicht für die Umsatzsteuer
Seit 2015 ist bei Betriebsveranstaltungen für die Beurteilung der Lohnsteuerpflicht der Freibetrag von 110 EUR einschließlich Mehrwertsteuer anzuwenden. Er findet jedoch keine Anwendung bei der Beurteilung, ob die Vorsteuer aus den Kosten für die Betriebsveranstaltung abzugsfähig sind.
Verlinkungspflicht auf EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung im E-Commerce
Seit einigen Tagen ist die europäische Verordnung (EU) Nr. 524/2013 („ODR-Verordnung“) in Kraft, nach der Onlinehändler verpflichtet sind, auf ihrer Website auf eine EU-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu verlinken.