Verlinkungspflicht auf EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung im E-Commerce

Unternehmer, die innerhalb der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher über das Internet anbieten, müssen ab sofort auf ihrer Website auf eine Plattform der europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung verlinken.

Hintergrund der ODR-Verordnung („ODR“ = Online Dispute Resolution), die in den europäischen Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung findet, ist die Erhöhung des Schutzniveaus für Verbraucher. Diese können über eine Plattform, deren Entwicklung und Betrieb durch die Europäische Kommission erfolgt, im Falle eines Problems bei der Abwicklung eines online mit einem Unternehmer geschlossenen Vertrages über Waren oder Dienstleistungen, Beschwerde einreichen. Der betroffene Unternehmer wird über den Eingang einer solchen Beschwerde entsprechend informiert. Verbraucher und Unternehmer haben sodann die Gelegenheit, gemeinsam eine Einrichtung der außergerichtlichen Streitbeilegung auszuwählen, welche für die weitere Bearbeitung der Streitigkeit zuständig sein soll.

Die Verlinkung zur Plattform der Online-Streitbeilegung muss – vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes – auf der Website des Unternehmers für den Verbraucher leicht auffindbar sein. Daneben ist die E-Mail Adresse des Unternehmers anzugeben. Hier bietet sich zum Beispiel eine Platzierung im Impressum an. Zwar ist aktuell die Einleitung eines Streitverfahrens über die Plattform der Europäischen Kommission noch nicht möglich (nach Angaben der Kommission erst ab 15.02.2016). Es ist jedoch empfehlenswert, bereits jetzt den erforderlichen Link auf der eigenen Website zu integrieren, um den Verpflichtungen aus der Verordnung entsprechend nachzukommen. Den Link haben wir am Ende dieses Beitrages noch einmal zur Verfügung gestellt. Kommt der Unternehmer den Informationspflichten nicht in hinreichender Weise nach, drohen Sanktionen. Diese werden von den nationalen Behörden in angemessener Weise und Umfang festgelegt. Die Verordnung gibt an dieser Stelle lediglich vor, dass die Sanktionen insbesondere „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Auch Abmahnungen durch Dritte im Hinblick auf einen möglichen Wettbewerbsverstoß sind bei fehlender Verlinkung zur Online Streitbeilegungs-Plattform denkbar.

Auch in Zukunft ist unter anderem durch die anstehende Umsetzung der europäischen Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten („ADR-Richtlinie“) mit weiteren Informationspflichten für den Unternehmer im E-Commerce zu rechnen.

Link zur Plattform der Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/