Um bei der Neugründung eines jungen Unternehmens trotz oftmals begrenzter liquider Mittel qualifizierte und verlässliche Mitarbeiter akquirieren zu können, muss das Unternehmen entsprechende Anreize schaffen.
Eine Möglichkeit ist die direkte Beteiligung einzelner Mitarbeiter an dem neu gegründeten Unternehmen mittels unterschiedlich ausgestaltbarer Beteiligungsmodelle. Insbesondere geringe Lohnzahlungen zu Beginn der Unternehmensentwicklung können so ausgeglichen werden. Zugleich werden die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen gebunden und identifizieren sich stärker mit ihm.
Bei der direkten Mitarbeiterbeteiligung werden Anteile am Unternehmen von Mitarbeitern erworben und auf diese übertragen; die Mitarbeiter werden damit zu Mitgesellschaftern. Die Einräumung einer direkten Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht nur mit Vorteilen auf Seiten des Unternehmers und der Mitarbeiter verbunden. Neben einem hohen bürokratischen Aufwand (zum Beispiel bedarf die Anteilsübertragung der notariellen Beurkundung), werden die Mitarbeiter durch die erworbene Gesellschafterstellung nicht nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern sind auch grundsätzlich mit den klassischen Mitbestimmungs- und Informationsrechten eines Gesellschafters ausgestattet. Dies kann im Einzelfall zu einer Lähmung der Gesellschaft bei wichtigen Entscheidungen führen und damit auch spätere Finanzierungsrunden erschweren. Ein wesentlicher Nachteil dieses Beteiligungsmodells für die Mitarbeiter ist insbesondere, dass sie trotz geringerer Lohnzahlungen das Kapital für die Anteile aufbringen müssen. Sollten die Anteile stattdessen unter ihrem Wert ausgegeben werden, ist dieser geldwerte Vorteil durch den Mitarbeiter umgehend zu versteuern. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer Vor- und Nachteile, die im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen.
Die direkte Mitarbeiterbeteiligung kann – unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung – ein gangbarer Weg sein, qualifizierte Mitarbeiter trotz anfänglich geringer Lohnzahlungen langfristig an das Unternehmen zu binden. Daneben gibt es allerdings andere Alternativen zur direkten Beteiligung (u.a. stille Beteiligung, virtuelle Beteiligung), die abhängig vom jeweiligen Einzelfall besser geeignet sein können, um die gewünschte Mitarbeiterbindung zu realisieren.