Wir beraten zahlreiche Ver- und Entsorgungsunternehmen in zentralen Bereichen des Energie- und Energiewirtschaftsrechts. Hierzu zählen insbesondere:
- Netzzugang, Netzbetrieb, Leitungsrechte,
- Ausgestaltung von Lieferverträgen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme),
- Sektorspezifisches Wettbewerbsrecht,
- Handel mit Derivaten und Zertifikaten,
- Konzessionsvergabeverfahren, Konzessionsverträge,
- Errichtung, Betrieb und Veräußerung von Solar-, Windkraft-, Biogas-, Gas-, Fernwärme- und/oder Wasserkraftanlagen.