Schwerpunkt

Bau- & Architektenrecht

Wir sind regelmäßig mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der bauvorbereitenden und baubegleitenden Beratung, der Projektfinanzierung, der optimalen Gestaltung von projektbezogenen Bauverträgen und komplexen Anlagenbauverträgen befasst. Hierzu zählen insbesondere:

  • Verhandlung und Umsetzung von Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträgen (VOB/B, BGB, FIDIC),
  • Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen, Gewährleistungsrechten, Haftungsansprüchen und/oder sonstigen Forderungen,
  • Konzeption und Verhandlung städtebaulicher Verträge,
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen und/oder behördlichen Verfahren,
  • Vergaberechtliche Beratung,
  • Baurechtliche Due Diligence Prüfungen im Rahmen von Immobilientransaktionen.

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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht