Wir sind regelmäßig mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der bauvorbereitenden und baubegleitenden Beratung, der Projektfinanzierung, der optimalen Gestaltung von projektbezogenen Bauverträgen und komplexen Anlagenbauverträgen befasst. Hierzu zählen insbesondere:
- Verhandlung und Umsetzung von Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträgen (VOB/B, BGB, FIDIC),
- Prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen, Gewährleistungsrechten, Haftungsansprüchen und/oder sonstigen Forderungen,
- Konzeption und Verhandlung städtebaulicher Verträge,
- Vertretung in verwaltungsgerichtlichen und/oder behördlichen Verfahren,
- Vergaberechtliche Beratung,
- Baurechtliche Due Diligence Prüfungen im Rahmen von Immobilientransaktionen.