Schwerpunkt

Öffentliches Recht

Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen sowie die öffentliche Hand in allen Bereichen des öffentlichen Rechts und vertreten unsere Mandanten gerichtlich, außergerichtlich sowie gegenüber Behörden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dazu gehören insbesondere

  • Öffentliches Baurecht (Bauplanungs-, Bauordnungsrecht, Städtebaurecht, Denkmalschutz),
  • Fachplanungsrecht (Planung von Infrastrukturmaßnahmen wie bspw. Straßen, Wasserstraßen, Schienenwegen, Flughäfen, Großanlagen),
  • Immissionsschutzrecht und Umweltrecht,
  • Enteignungs- und Entschädigungsrecht,
  • Schulrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht,
  • Vergaberecht, Energierecht,
  • Regulierungsrecht (Energie, Medien, Telekommunikation),
  • Fördermittel- und Subventionsrecht,
  • Gerichtliche Vertretung vor Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichten und Europäischen Gerichten.

Ansprechpartner
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Dr. iur., Rechtsanwalt