Unsere immobilienrechtliche Praxisgruppe verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit nationalen und internationalen Immobilienprojekten. Wir begleiten Projektentwicklungen und Immobilientransaktionen von der Akquisition bis zum Exit. Ferner beraten wir Bestandshalter im In- und Ausland in allen immobilienspezifischen Rechts- und Steuerfragen. Hierzu zählen insbesondere
- Erwerb / Veräußerung von Immobilien, Erstellung, Verhandlung und Vollzug der Kaufverträge (Asset Deal, Share Deal),
- Durchführung von Due Diligence Prüfungen,
- Beratung zu öffentlich-rechtlichen Fragen (Städtebaurecht, Bauplanungsrecht, Baugenehmigungsverfahren, Umweltrecht),
- Strukturierung von Joint Ventures,
- Strukturierung von Objektgesellschaften,
- Architekten- und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge,
- Bauträgerverträge, Bau- und Generalunternehmerverträge,
- Maklerverträge
- Asset- und Facility-Management-Verträge,
- Gewerbliche und Wohnraummietverträge,
- Immobiliensteuerrecht,
- Gerichtliche und außergerichtlich Abwehr / Durchsetzung immobilienspezifischer Ansprüche.