Wir beraten in allen handelsrechtlichen Fragestellungen sowie im Vertriebsrecht, insbesondere:
- bei Erstellung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeinen Liefer- und Einkaufsbedingungen (stationärer Handel und E-Commerce)
- im Recht der Handelsvertreter (Handelsvertretervertrag, Ausgleichsansprüche)
- bei Konzeption, Erstellung, Verhandlung und Umsetzung von Franchise- und sonstigen Vertriebsstrukturen und Vertriebsverträgen
- im Internationalen Kaufrecht (CISG)
- bei der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Abwehr / Durchsetzung von kaufmännischen Ansprüchen
- bei Erstellung, Verhandlung, Umsetzung von nationalen und internationalen Lizenzverträgen