Unsere Arbeitsrechtsspezialisten konzentrieren sich auf die Beratung von Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Arbeitgebern sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht.
Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere:
- Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen
- Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Privatisierungen
- Ausgestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
- Anstellungsverträge mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern
- Beratung von Organmitgliedern (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) zu Fragen der persönlichen Haftung
- Betriebsübernahmen oder Betriebsstilllegung