Arbeitsrecht

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Unsere Arbeitsrechtsspezialisten konzentrieren sich auf die Beratung von Wirtschaftsunternehmen sowie öffentlichen Arbeitgebern sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht.

Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen Beratung sind insbesondere:

  • Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen
  • Umstrukturierungen, Rationalisierungen und Privatisierungen
  • Ausgestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Prozessführung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
  • Anstellungsverträge mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern
  • Beratung von Organmitgliedern (Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer) zu Fragen der persönlichen Haftung
  • Betriebsübernahmen oder Betriebsstilllegung

Ansprechpartner

  1. Steffen Tietze ST