Skalierung durch Internationalisierung von Start-ups – Rechtliche Besonderheiten beim Wachstum im Ausland

Gerade viele junge Technologieunternehmen beklagen, dass in Deutschland eher verhaltene Reaktionen auf neuartige Technologien und Produkte vorherrschend sind, wohingegen beispielsweise die USA geradezu als Vorreiter gelten, wenn es um die Aufgeschlossenheit für neue Produkte geht. Unabhängig davon, ob das tatsächlich so für alle Produkte und Branchen gilt, bleibt die Reichweite ein zentraler Faktor für den Unternehmenserfolg. Daher ist eine Internationalisierung oftmals der einzige Schritt, um die gewünschte und von Investoren verlangte Skalierung zu erreichen.

Aus rechtlicher Sicht sind zunächst die vertraglichen Grundlagen zu schaffen, die für den Auslandsvertrieb gelten sollen. Hier besteht die Möglichkeit der Verwendung eigener Verträge, die oftmals jedoch – mangels Marktposition des Start-ups – dem Recht des Landes unterfallen müssen, in welches expandiert werden soll. Für die Anpassung der bestehenden Verträge von deutschem an ausländisches Recht entstehen meist erhebliche Kosten. Für die meisten Start-ups sind die USA das nächste Expansionsziel. Aufgrund der Marktgröße lohnt es sich, die vertraglichen Grundlagen der Kundenbeziehungen dort rechtssicher und interessengerecht aufstellen zu lassen. Die Kosten hierfür sollten vorab vereinbart werden, sind aber in jedem Fall eine sinnvolle Investition. Steuerrechtlich relevant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die umsatzsteuerliche Behandlung im In- und Ausland, Einfuhrabgaben und gegebenenfalls Zölle. Hier empfiehlt es sich, sich bereits im Planungsstatus über die steuerlichen Pflichten im Ausland zu informieren. Hierbei helfen neben spezialisierten Steuerberatern/Rechtsanwälten auch die Deutschen Auslandshandelskammern.

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